DGUV Vorschrift 3-Messungen |
Mit Wirkung zum 01.05.2014 wurde die Systematik des Schriftenwerks zu dieser Bestimmung grundlegend verändert. Die Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGV A3 wurde ersetzt in die "DGUV Vorschrift 3". Diese Vorschrift gilt für Elektrische Anlagen und Betriebsmittel und ist eine zwingende gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Jedes Unternehmen muss anhand einer anerkannten Prüfung aller elektrischen Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachweisen. So sind u.a. ortsveränderliche Betriebsmittel (mobile elektrische Geräte) nach DGUV alle 6 bis 24 Monate - je nach Gefährdungspotential - einer Prüfung zu unterziehen. Hierzu gehören z.B. Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Faxgeräte, Bohrmaschinen, Kabeltrommeln u.v.m. Vorteile/ Nutzen dieser Prüfung? |